Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

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Anmeldung:

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter  den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Fax oder Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung (auch per Email) des Reiseveranstalters zustande.

Anzahlung: Nach Vertragsabschluß (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises  zu leisten. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Euroscheck oder V-Scheck der aber erst 1 Woche vor Tourbeginn eingelöst wird.       

Leistungen und Preise: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Reiseveranstalters.                                    

A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalters nicht wieder Treu Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.. Der RV behält sich vor, die Fahrroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafes durch gleichwertige zu ersetzen.

B) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, gesetzlichen Abgaben, Währungsschwankungen) in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als drei Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 3 Wochen vor Abreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden                                                                                                 

A) Der Kunde kann jederzeit vom Reiseantritt der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. B)Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Reiseveranstalters pauschalierte Rücktrittskosten verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnen.

-          14 - 7 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises

-          6 - 0 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises

Sollten die tatsächlichen Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalters berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Reiseveranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Falls für bestimmte Reisen andere Rücktrittskosten ausgeschrieben sind, so gelten diese, anstatt der Vorgenannten. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers.

C) Wird bei Gruppenbuchungen, durch Stornierung einzelner Personen, die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die der RV eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlagen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.

D) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.

Rücktritt und Kündigung durch den RV: Der RV kann bis zwei Wochen vor Reisebeginn (bei Reisen außerhalb von Europas bis 4 Wochen vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:

A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben ist, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4 Personen. Der Reiseveranstalter muss dem Kunden die Rücktritterklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.

B) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze)

Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn

C) der Reiseveranstalter / Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson vom RV gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis, für die noch verbleibenden Tage rückerstattet.

D) Witterungseinflüssen oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse die Durchführung der Tour unmöglich machen.

Nicht beanspruchte Leistungen: Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen, einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine enteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.

Haftung: Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltpflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen für:

a) Fremdleistungen, wie z.B. Beförderung im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Ausstellungen

b) Vermittlungsleistungen, wie z.B. Hotelübernachtungen

c) Unfälle während der Reise. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich, auch dann, wenn er in der Gruppe fährt und dem Reiseleiter folgt. In den Fällen A-C sind eventuelle Probleme immer direkt mit dem jeweiligen Leistungsträger zu klären.

Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem RV mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, eine Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich an den RV zu richten.

Allgemeines: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt de Kunde für sich und alle, in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen, diese Bestimmungen verbindlich an. Der RV behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.

Reiseveranstalter :

Reiseveranstalter ist, soweit, nicht anders angegeben :

„Motorradtourenprofi“                                                                     
Dieter Schaudt                                                                   
Blumenweg 8                                                                               
D-77948 Friesenheim

Gerichtsstand :   Als Gerichtsstand wird für beide Teile Lahr/Schwarzwald vereinbart.

Haftungsverzichtserklärung:  Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Reiseveranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der RV auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.

 

Friesenheim, im Januar 2004

 


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