| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Anmeldung:
Durch
die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages an. Die
Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Fax oder Internet) erfolgen. Der
Reisevertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung (auch per
Email) des Reiseveranstalters zustande. Anzahlung:
Nach Vertragsabschluß (Zugang der Reisebestätigung) ist eine
Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises zu leisten. Die Zahlung
des Reisepreises erfolgt per Euroscheck oder V-Scheck der aber erst 1
Woche vor Tourbeginn eingelöst wird. Leistungen
und Preise: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des
Reiseveranstalters.
A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalters nicht wieder Treu Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.. Der RV behält sich vor, die Fahrroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafes durch gleichwertige zu ersetzen. B) Preisänderungen
sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten,
erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten,
Steuern, gesetzlichen Abgaben, Währungsschwankungen) in angemessenem
Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als
drei Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 3 Wochen vor
Abreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des
Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt
berechtigt. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden A) Der
Kunde kann jederzeit vom Reiseantritt der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen. B)Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
kann der Reiseveranstalters pauschalierte Rücktrittskosten verlangen, die
sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnen. -
14 - 7 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises -
6 - 0 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises Sollten die tatsächlichen
Kosten über diese Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalters
berechtigt, die tatsächlichen Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht
dem Kunden das Recht zu, dem Reiseveranstalter einen geringeren Schaden
nachzuweisen. Falls für bestimmte Reisen andere Rücktrittskosten
ausgeschrieben sind, so gelten diese, anstatt der Vorgenannten. Soweit
bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des
jeweiligen Leistungsträgers. C) Wird bei
Gruppenbuchungen, durch Stornierung einzelner Personen, die erforderliche
Mindestteilnehmerzahl für die der RV eine Gruppenermäßigung angeboten
hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlagen, außer
die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen. D) Soweit der Kunde vor
Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden
Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen. Rücktritt und Kündigung
durch den RV: Der RV kann bis zwei Wochen vor Reisebeginn (bei Reisen
außerhalb von Europas bis 4 Wochen vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn: A) die ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird.
Soweit nicht anders angegeben ist, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 4
Personen. Der Reiseveranstalter muss dem Kunden die Rücktritterklärung
unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten. B) sich herausstellt,
dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein
nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde
dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch
Stornosätze) Der
Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn C) der Reiseveranstalter
/ Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine
Ersatzperson vom RV gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem
Fall den anteiligen Reisepreis, für die noch verbleibenden Tage rückerstattet. D) Witterungseinflüssen
oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse die Durchführung der Tour unmöglich
machen. Nicht beanspruchte
Leistungen: Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder
von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen, einzelne
Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise
vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des
anteiligen Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den
Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen,
soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden
Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht
aufgebraucht, so ist eine enteilige Rückerstattung grundsätzlich
ausgeschlossen. Haftung: Der
Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltpflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist
insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung des
Reiseveranstalters ist ausgeschlossen für: a) Fremdleistungen, wie
z.B. Beförderung im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Ausstellungen b)
Vermittlungsleistungen, wie z.B. Hotelübernachtungen c) Unfälle während der
Reise. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich,
auch dann, wenn er in der Gruppe fährt und dem Reiseleiter folgt. In den
Fällen A-C sind eventuelle Probleme immer direkt mit dem jeweiligen
Leistungsträger zu klären. Mitwirkungspflicht: Der
Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder
gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich dem RV mitzuteilen und ihm eine angemessene
Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, eine
Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben.
Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats schriftlich an den RV zu
richten. Allgemeines: Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt de Kunde für sich und alle, in der Anmeldung
aufgeführten Begleitpersonen, diese Bestimmungen verbindlich an. Der RV
behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor. Reiseveranstalter
: Reiseveranstalter ist,
soweit, nicht anders angegeben : „Motorradtourenprofi“
Gerichtsstand :
Als Gerichtsstand wird für beide Teile Lahr/Schwarzwald vereinbart. Haftungsverzichtserklärung:
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung
ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll
bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich
erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Reiseveranstalter, noch
deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und
Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen,
die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist
mir bekannt, dass der RV auch nicht für das Fehlverhalten anderer
Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden
Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die regeln der
Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten
oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich
gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und
verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen
ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich. Friesenheim, im Januar 2004
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